Beratung und Behandlung
von Sprach-, Sprech-, Stimm-
und Schluckstörungen

Unsere Praxis

Herzlich willkommen auf der Webseite unserer logopädischen Fachpraxis Sonnak Dysphagie in Aachen Würselen!

Unser dynamisches und engagiertes Team freut sich darauf, Sie in unseren stilvoll eingerichteten Praxisräumen begrüßen zu dürfen. Wir legen Wert auf eine angenehme Atmosphäre, in der sich jeder wohlfühlen kann. Bei uns trifft moderne Therapie auf individuelle Betreuung, denn wir bieten Ihnen umfassende, individuell angepasste Therapien, die darauf abzielen, Ihre Lebensqualität zu verbessern. Egal, ob es um Schluckstörungen, Sprachförderung oder andere logopädische Herausforderungen geht – wir begleiten Sie mit Fachwissen, kreativen Ansätzen und Empathie auf Ihrem Weg.

Damit wir die logopädische Behandlung starten können, benötigen Sie eine Heilmittelverordnung vom Arzt. Gerne führen wir unsere Therapien bei Bedarf auch als Haus-, Klinik- oder Heimbesuch durch.

Wir laden Sie ein, sich auf unserer Seite umzusehen und mehr über unser Angebot und unsere Praxis zu erfahren. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder zur Terminvereinbarung zu kontaktieren.

Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu unterstützen!

Inken Sonnak (Praxisinhaberin), Sarah Barnett (fachliche Leitung) und das gesamte Team.

Eingangsbereich
Konferenzraum 2
Konferenzraum 1

Team

Schwerpunkte/ Therapieangebote

 

Wir bieten Ihnen individuelle und maßgeschneiderte Therapie- und Behandlungsansätze, um Sie auf Ihrem Weg kompetent begleiten und unterstützen zu können. Wir behandeln im Kindes- und Erwachsenenalter Störungen des Schluckens, des Sprechens, der Sprache, des Hörens, der Stimme und bieten Ihnen Beratung und Fachfortbildungen an. Möchten Sie mehr über unser Therapieangebot und unsere Behandlungskonzepte erfahren, informieren Sie sich hier oder nehmen persönlichen Kontakt zu uns auf.

 


Behandlungskonzepte

Elektrostimulation

Wir bieten in unserer Praxis elektrische Stimulationstherapie bei Dysphagie, Dysarthrie, Fazialisparesen und Stimmstörungen mit dem vocaSTIM®-Master an. In diesem Verfahren werden neueste Erkenntnisse aus der Neurophysiologie genutzt. Infolge von Operationen, Tumorerkrankungen oder Schlaganfällen kann es zu Nervenschädigungen kommen und einer Beeinträchtigung der entsprechenden Muskulatur. 

Der Schwergrad der Störung kann von einer leichten Lähmung bis hin zu einer vollständigen Lähmung variieren. Die Nutzung des Elektrotherapiegerätes ermöglicht uns die gezielte Ansteuerung gelähmter Muskulatur im Kopf- und Halsbereich. 

Ziel ist gelähmte oder geschädigte Nervenbahnen zur Regeneration anzuregen oder eine Kompensation der ausgefallenen Funktionen zu bewirken. Die Stimulation der betroffenen Muskulatur mit elektrischen Impulsen kann den Abbau von Muskelfasern verhindern und somit Muskelatrophie vorbeugen. 

Elektrostimulation (2)
Elektrostimulation (1)
Elektrostimulation (3)
Foto FEES Gerät

FEES (Fiberendoskopische Evaluation des Schluckaktes)

Die fiberendoskopische Schluckuntersuchung (FEES) ist ein Verfahren zur Untersuchung von Schluckstörungen (Dysphagie). Dabei wird ein flexibles Endoskop durch die Nase eingeführt, um den Schluckvorgang direkt im Hals- und Kehlkopfbereich zu beobachten. 

Während der Untersuchung schluckt der Patient verschiedene Konsistenzen, wie Flüssigkeiten oder Brei, die eingefärbt sind, um den Schluckakt besser zu erkennen. Die FEES ermöglicht es, Auffälligkeiten wie Fehlleitungen von Speisen oder Flüssigkeiten in die Atemwege (Aspiration) zu erkennen und gezielte Therapien einzuleiten. Sie wird häufig von Logopäden oder HNO-Ärzten durchgeführt.

In unserer logopädischen Fachpraxis verfügen wir über ein eigenes Endoskop zur Durchführung fiberendoskopischer Schluckuntersuchungen. Die Untersuchung kann sowohl in unserer Praxis als auch im häuslichen Umfeld des Patienten stattfinden. 

Durch die genaue Analyse können wir gezielte Schluckübungen, Anpassungen der Nahrungsaufnahme oder Schutzmechanismen für unsere Patienten empfehlen, um eine sichere Nahrungsaufnahme zu gewährleisten. Die Durchführung regelmäßiger Diagnostik ermöglicht uns eine regelmäßige Anpassung der Therapieziele und somit Erhöhung des Therapieerfolgs.


Fort- und Weiterbildung

NEU bei UNS FEES Basiskurs(2)


Mitgliedschaften und Kooperationen

Unsere Kooperationspartner


Unsere Mitgliedschaften

Häufig gestellte Fragen

Hier finden SIe Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Zum Erhalt einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung vom Arzt. Dafür schildern Sie Ihrem Arzt zunächst die vorhandenen Herausforderungen im Bereich Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken. Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen dann Logopädie mit einer bestimmten Anzahl Therapieeinheiten, einer gewissen Therapiedauer und einer Frequenz pro Woche. Anschließend kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und machen einen Termin für die Erstdiagnostik und somit den Start der Behandlung aus.

Die Ausstellung der Logopädie-Verordnung kann durch den Hausarzt, HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologen, Zahnarzt, Kieferorthopäde oder Phoniater/Pädaudiologen erfolgen.

Die logopädische Behandlung wird zu 90% von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene Patienten zahlen lediglich einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes plus 10€ Rezeptgebühr pro Rezept. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren oder chronisch kranken Menschen mit einer Zuzahlungsbefreiung entfällt die Rezeptgebühr und es werden 100% der Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen.

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten sie ein Privatrezept. Die Kosten für die logopädische Behandlung werden auch von der privaten Krankenkasse übernommen, jedoch hängt die Höhe der Erstattungskosten von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse ab. In den meisten Fällen müssen Sie einen Eigenanteil leisten.

Sollten Sie nicht in der Lage sein für die Therapie unsere Praxis aufzusuchen, kann der Arzt Ihnen einen Hausbesuch verordnen. Dann findet die logopädische Therapie im häuslichen Umfeld, im Heim oder anderen Einrichtungen statt.

Eine Heilmittelverordnung für Logopädie ist 28 Kalendertage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Die erste Behandlung muss innerhalb dieser Zeit stattfinden. Nach Ablauf der Frist ist das Rezept ungültig und muss von Ihrem Arzt neu ausgestellt werden.

Normalerweise dauert eine logopädische Sitzung 45 Minuten. In selteneren Fällen kann die Therapiedauer auch 60 Minuten betragen.

Hier sind verschiedene Modelle möglich. Sprechen Sie uns gerne vorab an, welche Kosten auf Sie zukommen und nehmen Sie für genauere Infos Kontakt zu uns auf.

Sonnak Dysphagie

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Wir leisten Beratung, Diagnostik und Therapie bei folgenden Störungsbildern: